Mieterstrom ist elektrische Energie, die in dezentralen Energieerzeugungsanlagen (hier: Photovoltaik) erzeugt wird und direkt von Mietern (privat oder gewerblich) oder Selbstnutzern vor Ort verbraucht wird. Bei der Versorgung mit Mieterstrom wird lokal erzeugter Photovoltaikstrom mit einer Stromlieferung (Reststrom) aus dem allgemeinen Stromnetz kombiniert.
möglich bei Inbetriebnahme der Anlage nach dem 1. Januar 2021:
Abb.: Mögliche Modelle der Mieterstromversorgung
Quelle: Bundesnetzagentur
Wie viel des auf dem Dach erzeugten Stromes direkt im Gebäude verbraucht wird, hängt im Wesentlichen ab von der Anlagendimensionierung und dem Nutzerverhalten der angeschlossenen Verbraucher/Kunden.
Das Mieterstrommodell bietet Mietern und Selbstnutzern die Möglichkeit, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen und hat folgende Vorteile:
- Sinkende Strombezugskosten
- Identifikation mit der „eigenen“ Stromerzeugungsanlage
- Aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Stromverbrauch und Finden von Einsparpotenzialen
Für den Vermieter bzw. Investor des Mieterstrommodells ergeben sich folgende Aspekte:
- Zusätzliche Einnahmequelle durch Investition in die PV-Anlage und/oder eigenen Stromvertrieb
- Attraktiverer Wohnraum und Mieterbindung durch geringere Nebenkosten (Strombezugskosten)
- Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden durch Anrechnung der Stromerzeugung
- Teilweise Modernisierung der Haustechnik (Zählerschränke)
- Wertsteigerung der Immobilie
Jeder Mieter bzw. Selbstnutzer bleibt bei der Einführung eines Mieterstrommodells frei in seiner Entscheidung, ob er dem Modell beitreten möchte oder weiterhin nur aus dem allgemeinen Stromnetz von einem Anbieter seiner Wahl versorgt werden möchte!
Mieterstromverträge unterliegen ähnlichen Rechten und Pflichten wie Standardstromlieferverträge, d.h. unter anderem:
- Erstvertragslaufzeit max. 24 Monate (in der Regel 12 Monate)
- Verlängerungszeitraum häufig jeweils 12 Monate
- Etwaiges Sonderkündigungsrecht bei Auszug des Mieters bzw. Verkauf/Auszug aus der selbstgenutzten Wohneinheit
Die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrommodells ergibt sich durch den Wegfall einiger Umlagen und Abgaben (z.B. Netzentgelte, Stromsteuer...), die bei jeder Kilowattstunde aus dem Stromnetz anfallen:
Während für Netzstrom im Bundesdurchschnitt 2020 ca. 31 Eurocent je kWh zu zahlen sind, kann der PV-Strom für ca. 23 Eurocent produziert werden.
Ziel einer Mieterstromanlage ist ein hoher Anteil PV-Strom, der jedoch nicht nur produziert, sondern auch direkt verbraucht werden muss!
Im Winter liefert eine PV-Anlage viel weniger Strom als im Sommer (Sonnenstunden, Einstrahlung, Witterung…). Hier wird der PV-Strom (nahezu) vollständig verbraucht:
Beispiel: zeitliche Etragsverteilung einer 20kW Ost-West-Anlage
Im Sommer erreicht die PV-Anlage ihre maximale Leistung. An vielen Tagen wird jedoch sehr viel Strom nicht direkt verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist:
Quelle der Grafik: http://www.wohnen-mit-energie.de
Dieses liegt daran, dass das Abnahmeverhalten der Verbraucher nicht mit der Tagesproduktion übereinstimmt. Zwischen Winter (=große PV-Anlage) und Sommer (=kleine PV-Anlage) ist ein Optimum zu finden.
Der Einsatz eines Stromspeichers kann die Direktnutzung und damit auch die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage (deutlich) verbessern:
Quelle der Grafik: http://www.enles.de
So wird der nicht direkt verbrauchte Strom der PV-Anlage zu Tagesbeginn im Stromspeicher gepuffert, bis dieser voll aufgeladen ist. Wenn am Abend und nachts die PV-Anlage den Strombedarf nicht mehr decken kann, wird zunächst der Speicher wieder entladen und erst in den Morgenstunden wieder auf Netzstrom zurückgegriffen. Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich aus den technischen Daten des Speichers, dessen Anschaffungskosten und einer möglichen staatlichen Förderung.
Sind die Rahmenbedingungen (Dachfläche, Ausrichtung, Anzahl möglicher Teilnehmer, Nutzerverhalten usw.) bekannt, kann das Gesamtsystem mit verschiedenen Softwarelösungen optimiert werden:
Quelle der Grafik: https://pvspeicher.htw-berlin.de/unabhaengigkeitsrechner/
Mieterstrommodelle bieten das Potenzial, dass sowohl ihr Grundpreis je Monat als auch der Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde günstiger sind als der jeweilige Stromtarif des örtlichen Versorgers:
Beispiel eines Strompreisvergleichs Mieterstrom contra Netzstrom
Durch die preisstabile Komponente des ca. 30%igen Solarstromanteils fällt die jährliche Steigerung des Strompreises (hier Annahme 2% p.a.) deutlich geringer aus als bei 100% Bezug aus dem Netz. Die sich daraus ergebenden absoluten Einsparungen steigen dadurch Jahr für Jahr an.
Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine umfangreiche Sammlung von Fragen und Antworten:
Informationsportals Erneuerbare Energien: FAQ Mieterstrom
Bundesnetzagentur: FAQ Mieterstrom