Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen!

Zur Förderung von Solaranlagen im Kontext der Mieterstromversorgung können zur Zeit (01.04.2021) folgende Programme (in Thüringen) in Anspruch genommen werden:

SolarInvest aus Thüringen
Mieterstromzuschlag
KfW-Darlehen

SolarInvest aus Thüringen

Nach Artikel 31 Absatz 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen ist mit Naturgütern und Energie sparsam umzugehen. Der Freistaat und seine Gebietskörperschaften fördern eine umweltgerechte Energieversorgung. Entsprechend dieser Verfassungsgebote ist es erforder-lich, die Technologien der rationellen und umweltfreundlichen Energieerzeugung und -versorgung, insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien, auf dem Markt zu stärken und Anreize für die Nutzung dieser Technologien zu geben.
Darüber hinaus ist im Thüringer Klimagesetz verankert, dass der Freistaat Thüringen bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf in der Gesamtbilanz durch einen Mix aus erneuerbaren Energien vollständig decken können soll.
Mit den Fördermöglichkeiten nach dieser Richtlinie werden zusätzliche Investitionsanreize für die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie gesetzt.

Die Förderung zielt insbesondere darauf ab,
- den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik,
- den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich sowie
- den Anteil der erneuerbaren Energien im Mieterbereich
zu erhöhen.

Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen zum Thema "Mieterstrom" und "Mieterwärme",
  • Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibung nach EEG,
  • Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes,
  • Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen,
  • Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher (Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch. Es kann keine Förderung in Verbindung mit einem Mieterstrommodell erfolgen. Ein Mieterstrommodell liegt vor, sobald eine Photovoltaikanlage mindestens zwei getrennte Haushalte mit jeweils separater Messstelle versorgt.),
  • Investitionen in Batteriespeichersysteme,
  • Investitionen in sonstige Speicher (z. B. Warmwasserspeicher, Kältespeicher, Latentwärmespeicher, Thermobatterien),
  • Investitionen zur Realisierung von "Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen",
  • Investitionen in Hausanschlussstationen,
  • Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.solarinvest.thueringen.de

Mieterstromzuschlag

Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für Strom aus Solaranlagen. Der Mieterstromzuschlag wurde im Juli 2017 eingeführt. Den Zuschlag kann der Betreiber einer nach dem 24. Juli 2017 neu in Betrieb genommenen Solaranlage auf einem Wohngebäude für den mit dieser Anlage erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bundesnetzagentur

Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Über die KfW können Darlehen für die Installation von Solaranlagen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Erneuerbare Energien – Standard