Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft
Vor einem Jahr trat in Deutschland das Mieterstromgesetz in Kraft, nachdem sich der BSW zuvor seit Jahren für eine Befreiung von solarem Mieterstrom von der EEG-Umlage und den Abbau administrativer Barrieren für dieses Geschäftsmodell eingesetzt hatte. Seitdem wird Mieterstrom im EEG gefördert.
Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes waren die Erwartungen bei den an diesem Geschäftsfeld interessierten Unternehmen gedämpft. Das Gesetz entsprach nicht dem Wunsch nach einer Befreiung solaren Mieterstroms von der EEG-Umlage, war unnötig kompliziert und restriktiv.
Nach einem Jahr ist ein Durchbruch ausgeblieben, im Zeitraum Jan-Jun 2018 verzeichnete die Bundesnetzagentur gerade einmal gemeldete neue Projekte im Rahmen der Förderung mit einer Gesamtleistung von zusammen knapp 4 MW.
Der BSW hat dies zum Anlass genommen, zusammen mit einem Bündnis von Verbraucherschutzverbänden, Verbänden der Energiewirtschaft sowie der Wohnungs- und Immobilienbranche von der Bundesregierung Nachbesserungen am Gesetz zu fordern.
Link zum Verbändepapier: https://bsw.li/2LHyk3C