QUELLE: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Siegesmund: Mieterinnen und Mieter an der Energiewende beteiligen
Erster Förderbescheid für Umsetzung eines Mieterstrommodells an Eigentümer der „Auenhöfe“ übergeben
von rechts: Umweltministerin A. Siegesmund, M. Jetschny (SolarInput), K. Anton (Verwaltungsbeirat) und C. Hopf-Lonzen (Immobilienverwaltung)
Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute den ersten Förderbescheid für die Planung eines Mieterstrommodells an die Eigentümergemeinschaft der „Auenhöfe“ in der Erfurter Adalbertstraße übergeben.
„Lange Zeit waren Mieterinnen und Mieter von den Vorteilen der Energiewende ausgeschlossen. Mit Mieterstrommodellen können endlich auch Menschen ohne Wohneigentum von der klimafreundlichen und kostengünstigen Energie der Sonne profitieren. Hierfür bieten Thüringens Dächer noch viel Potential“, sagte die Ministerin heute in Erfurt.
Für das Mieterstromprojekt stellt das Thüringer Umweltministerium eine Förderung für Beratungsleistungen in Höhe von 8.000 Euro aus dem Programm „Solar Invest“ zur Verfügung. Dadurch kann die Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 31 Wohneinheiten (davon 17 vermietete Wohneinheiten) mit einem externen Berater die Möglichkeiten für die Umsetzung eines Mieterstrommodells prüfen.
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen, Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Realisierung von innovativen Mieterstrommodellen mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent. Im Jahr 2017 stehen rund 4,5 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Photovoltaik, Energiespeicher und Mieterstrommodelle zur Verfügung.
Im Rahmen des Förderantrags soll durch einen Energieberater geprüft werden, wie die Dachflächen der „Auenhöfe“ für die Installation einer Photovoltaikanlage genutzt und der Sonnenstrom im Rahmen eines Mieterstromprojektes auch den 17 Mieterinnen und Mietern des Wohngebäudes zur Verfügung gestellt werden kann.
Hierfür sind auch technische Rahmenbedingungen wie vorhandene Leitungs- und Zählerinfrastruktur bis zum Netzanschlusspunkt auf die Integrationsfähigkeit zu prüfen.
Neben dem täglichen Strombedarf der Wohneinheiten sind weitere Stromabnehmer zu berücksichtigen, darunter die Innen- und Außenbeleuchtung, ein Fahrstuhl, die Stromversorgung der Tiefgarage sowie die mit Gas und Solarthermie betriebene zentrale Heizungsanlage. Im Ergebnis der Beratungsleistung soll ein Konzept mit konkreten Angeboten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Umsetzung des Mieterstrommodells vorliegen. Die Initiative der Eigentümergemeinschaft zu diesem Projekt ist durch das Engagement des Thüringer Solarnetzwerkes „SolarInput e.V.“ entstanden.
Hintergrund
Das im November 2016 gestartete Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Thüringen. Neben Investitionen in Solar- und Speicheranlagen werden neue Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte unterstützt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Thüringen weiter voranzubringen. Gefördert werden Photovoltaikanlagen, wenn der Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, sowie Energiespeicher, jeweils einzeln oder in Kombination, mit einer Förderquote von bis zu 25 Prozent. Für Bürgerenergiegenossenschaften ist eine Förderung in Höhe von bis zu 40 Prozent für Investitionen in Photovoltaikanlagen oder in Energiespeicher und bis zu 50 Prozent bei Kombination von Photovoltaikanlage und Energiespeicher möglich. Spezielle Investitionen, Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Realisierung von innovativen Mieterstrommodellen erhalten einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent.
Weitere Informationen unter www.solarinvest.thueringen.de. Die Beantragung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank unter