QUELLE: BSW-SOLAR
BSW-Solar begrüßt Gesetzentwurf, fordert aber Nachbesserungen
Die Solarwirtschaft begrüßt den Gesetzesentwurf zur Förderung der Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit Solarstrom, drängt aber auf Nachbesserungen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die gegenwärtige Benachteiligung von Mietern bei der Nutzung von Solarstrom noch in dieser Legislaturperiode beseitigen soll.
Die Bedingungen für Photovoltaik-Investitionen hatten sich in den letzten Monaten in Deutschland spürbar aufgehellt, Mieter konnten davon jedoch bislang kaum profitieren, da sie überproportional mit den Kosten der Energiewende belastet werden. Mit der jüngsten Regierungsinitiative soll sich das nun ändern.
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QUELLE: BSW-SOLAR
Durch das neue EEG 2017 hat der Gesetzgeber die Meldepflichten für Anlagenbetreiber überarbeitet und strenger gefasst, was insbesondere Auswirkungen für Eigenversorger hat (siehe BSW-Solar-Intern Meldung vom 15.2.2017).
Demnach sind PV-Anlagenbetreiber, die zugleich Eigenversorger sind, bis zum 28.2. eines jeden Jahres verpflichtet, dem Netzbetreiber bestimmte Daten zu übermitteln. Betreiber von PV-Anlagen bis maximal 7 kW müssen grundsätzlich weder beim Netzbetreiber noch bei der Bundesnetzagentur Meldungen abgeben.
Auch der Bundesnetzagentur müssen zum 28.2. Daten übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur weist auf ihren Web-Seiten jetzt jedoch darauf hin, dass in diesem Jahr Daten-Meldungen, die bis zum 31. März 2017 bei ihr eingehen, als nicht verspätet angesehen werden.
Wer muss im Einzelnen bis wann wem welche Daten übermitteln? Da uns einige Anfragen aus der Mitgliedschaft zu diesem Thema erreicht haben, hat der BSW-Solar die Rechtsanwaltkanzlei "Gaßner, Groth, Siederer & Coll." um die Erarbeitung eines Merkblattes gebeten, um über die Meldepflichten im Einzelnen zu informieren. Dieses steht Ihnen unter diesem Link (vgl. http://bsw.li/2mfmI7E) kostenfrei zum Download zur Verfügung.